Verschiedene Gruppierungen arbeiteten seit 1970 an einer Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Es sind dies u. a.:

1986, 1990 und 1994 fanden die Wiener Gespräche statt, auch in Analogie zu den ersten beiden Orthographischen Konferenzen "3. Orthographische Konferenz" genannt. Auf den Wunsch der deutschen Bundesminister und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) wurde an den ersten Gesprächen von 1986 ein Vorschlag für eine Neuregelung erarbeitet, der 1989 veröffentlicht wurde.

Der Schock der Öffentlichkeit zeigt sich an den Titeln der Zeitungsartikel dieser Zeit:

Es ist etzend, wenn der Keiser Bot fehrt
Doitsche Gräuel Pädagogik- Sondermüll
Duden ade? Vom falschen Fummeln an der deutschen Sprache

1993 publizierte der Arbeitskreis eine überarbeitete Neuregelung, wobei er von weitergehenden Änderungen bei der Wortschreibung absah: Weiter "Kaiser", "Aal" und "Boot" als Ausnahmen.

Dieser neue Vorschlag beinhaltete auch die Option einer Substantivkleinschreibung, der die Verfasser im Kommentar auch den Vorzug gaben.

Aufgrund dieses Vorschlages wurde 1994 eine Übereinkunft zur Reform der deutschen Rechtschreibung präsentiert. Die Substantivkleinschreibung wurde jedoch nicht berücksichtigt, da deren Akzeptanz in der Öffentlichkeit nicht gegeben schien.

Nach den Vorstellungen des Arbeitskreises hätte die Reform 1995 politisch abgesegnet und 1997 umgesetzt werden sollen. Ein Jahr später, am 1. Juli 1996, unterzeichneten die politischen Vertreter Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und weiterer Länder, in denen deutschsprachige Minderheiten leben, in Wien eine Erklärung zu den Neuregelungen.

Langsam begann sich Widerstand gegen die Reform zu regen. Diverse Klagen wurden angestrebt, wobei die Gerichte widersprüchliche Entscheide trafen. Als Reaktion wurden einige Korrekturen an den Neuregelungen vorgenommen:

Das Bundesverfassungsgericht in Karsruhe fällte im Juli 1998 einstimmig folgendes Urteil:

Damit war die Rechtssicherheit für Schulen und Behörden gegeben.

Am 1. August 1998 traten die Neuregelungen für alle Schulen in Kraft, in der Schweiz und in Österreich auch für die Behörden. In Deutschland richteten sich die Behörden von zehn Ländern nach den neuen Regeln.

Schleswig-Holstein beschloss via Volksabstimmung im September 98 bis auf Weiteres die Beibehaltung der alten Rechtschreibung.

Ab dem 31. Juli 2005 soll die bisherige Rechtschreibung als veraltet gelten.